| VDP Sachsen/Thüringen: Ausbau Freier Schulen in Sachsen unerwünscht |
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Sächsische Freie Schulen wehren sich gegen auferlegtes Sonderopfer Leipzig. Sachsens Regierung plant massive Einschnitte für Schulen in freier Trägerschaft.Nach Bekanntwerden der Eckpunkte aus der Haushaltklausur werden die Hürden für die Gründung von Privatschulen höher. So soll die Wartefrist, die erst im Jahr 2007 um ein Jahr gekürzt wurde, wieder auf vier Jahre steigen. Auch sollen sich die Schulen in freier Trägerschaft künftig an staatliche Vorgaben für Zügigkeiten und Klassengrößen halten. „Die Kannibalisierung staatlicher Einrichtungen soll damit gedämpft werden“, so Sachsens Kultusminister Wöller. Damit noch nicht genug. Die staatliche Finanzhilfe für allgemeinbildende Schulen wird um zehn Prozent sinken und die Zahlung des Schulgeldesdurch den Freistaat für sozial Schwache wird es nach dem Willen der Regierung nicht mehr geben. Insgesamt soll mit diesen Einsparungen „ein das öffentliche Schulnetz gefährdender Wettbewerb mit unterschiedlichen Bedingungen“ vermieden werden, so Wöller. „Herr Wöller verkennt mit seinen Aussagen Verfassungsprinzipien, denn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht kein staatliches Bildungsmonopol vor“, so Manja Bürger, Geschäftsführerin des Verbandes Deutscher Privatschulen. Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Urteil vom 08.04.1987 aus, dass Elternrecht und staatliches Schulgestaltungsrecht auf gleicher Stufe stehen, so dass beide Rechte gleichrangig und miteinander konkurrieren. Die Gewährleistung der Schule in freier Trägerschaft bedeutet die Absage an ein staatliches Schulmonopol; das Offensein des Staates für die Vielfalt der Formen und Inhalte entspricht den Wertvorstellungen einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Schulen in freier Trägerschaft erfüllen neben dem Staat und an seiner Stelle öffentliche Bildungsaufgaben; es gibt keinen prinzipiellen Verfassungsrang staatlicher vor freien Schulen; die staatlichen Schulen müssen vielmehr den schulischen Pluralismus auch „gegen sich gelten lassen“, so Bürger. Einsparungen unter haushaltpolitischen Gesichtspunkten müssen sich folglich am ganzen Schulwesen orientieren; insbesondere kann die Finanzhilfe für die allgemeinbildenden Ersatzschulen nur in gleichem Maße wie im staatlichen Schulbereich gekürzt werden, führt VDP-Geschäftsführerin Manja Bürger aus. Nach den Aussagen der Regierung wird es allerdings bei den staatlichen Schulen einen „fünfprozentigen Qualitätszuschlag“ geben. „Die Regierung verkennt damit ihren Handlungsspielraum, der eindeutig zu Lasten der freien Träger geht und geeignet ist, das Grundrecht des Art. 7 Abs. 4 GG leerlaufen zu lassen“, so Bürger. Es ist falsch, anzunehmen, das beste Bildungsangebot könne nur vom Staat kommen.„Vielmehr setzten Schulvielfalt und Wettbewerb Kräfte frei und fördern dadurch die Leistungsfähigkeit des Schulwesens insgesamt“, so Bürger. Kontakt: VDP-Landesverband Sachsen/Thüringen, GF Manja Bürger, Tel. 03 41 / 39 39 180
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