| Bildungspaket: Zugang zur Lernförderung muss vereinfacht werden |
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Nr. 04/11 Hartz IV-Kompromiss: Bildungspaket: Zugang zur Lernförderung muss vereinfacht werden Berlin, 22. Februar 2011 – Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) sieht dringend Nachbesserungsbedarf bei dem grundsätzlich begrüßenswerten Bildungspaket für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten. Nach Ansicht des VDP sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Lernförderung viel zu eng gefasst. Damit könne das Ziel, die Bildungsteilhabe für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu erhöhen, kaum erreicht werden. Derzeit sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass Kinder nur dann Anspruch auf Lernförderung haben, wenn sie hierdurch das Lernziel, beispielsweise die Versetzung in die nächste Klassenstufe, erreichen. Ist die Versetzung voraussichtlich ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Lernförderung. „Mit diesen restriktiven Vorgaben erhalten Kinder aus einkommensschwachen Haushalten keineswegs besseren Zugang zu außerschulischen Bildungsangeboten“, erklärt Anja Eckert, Bundesgeschäftsführerin des VDP. Ziel müsse vielmehr sein, allen Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarfen unbürokratisch und unabhängig von ihrem derzeitigen Notenspiegel die Leistungen zur Verfügung zu stellen. Bildung umfasse weit mehr als die Lehrplanvorgaben der Kultusbehörden. Daher lasse sich ein individueller zusätzlicher Bildungsbedarf nicht ausschließlich an Schulnoten festmachen. Weiter fordert der VDP, dass die Leistungen des Bildungspakets trägerneutral vergeben werden. „Kommunen und Jobcenter müssen bei ihrer Beratung von Eltern und Schülern über Lernförderangebote primär die individuellen Bedarfslagen des Kindes berücksichtigen. Auf dieser Grundlage sollten sie die passfähigsten Bildungsangebote ermitteln und empfehlen. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob sich der Bildungsanbieter in kommunaler oder freier Trägerschaft befindet“, so Eckert weiter. Dies gelte ebenso für die Finanzierung von Schulsozialarbeitern. Als äußerst problematisch schätzt der VDP die geplante Kürzung des Etats der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von vier Milliarden Euro zur Finanzierung des Bildungspaketes ein. Dies könne zu dramatischen Einschnitten bei Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbslose führen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sei ein solches Vorgehen kaum zu verantworten. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. vertritt freie Bildungseinrichtungen im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Zusammen mit den beiden konfessionellen Privatschulverbänden, dem Bund der freien Waldorfschulen und der Vereinigung Deutscher Landerziehungsheime bildet der VDP die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen. Verantwortlich für den Inhalt: Florian Becker, Pressesprecher Pressemitteilung als PDF Schlagworte: Hartz IV / Bildungspaket / Lernförderung / trägerneutral / Bundesagentur für Arbeit / Qualifizierungsmaßnahmen
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