| Gefährdet Angleichung von Verwaltungshandeln die Selbständigkeit von freien Schulen? |
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Nr. 20/10 Gefährdet Angleichung von Verwaltungshandeln die Selbständigkeit von freien Schulen? Berlin, 03. November 2010 – Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) hat zur Kenntnis genommen, dass sich die fünf ostdeutschen Bundesländer über Möglichkeiten einer Annährung der Strukturen und des Verwaltungshandelns gegenüber Schulen in freier Trägerschaft austauschen. Nach Ansicht des VDP darf dies in keinem Falle zu Einschnitten bei der pädagogischen und organisatorischen Freiheit von freien Bildungseinrichtungen führen. „Viele Schulen in freier Trägerschaft leiden darunter, dass Kultusverwaltungen gleiche Sachverhalte von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich entscheiden“, sagt Michael Büchler, Präsident des VDP. So komme es vor, dass Lehrkräfte, die zum Beispiel von der Brandenburger Schulbehörde eine Lehrgenehmigung erhielten, in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt würden. Hier ist es sinnvoll, zur Verbesserung der Berechenbarkeit von Verwaltungshandeln länderübergreifend Verfahren abzustimmen. Ein systematisiertes Handeln der Kultusministerien darf aber nicht den qualitätsfördernden Wettbewerb von unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Trägerstrukturen einschränken. In einigen Bundesländern ist derzeit festzustellen, dass der politische Druck auf freie Schulen erhöht wird. „Kürzungen der Finanzzuschüsse und Wartefristverlängerung bis zum Einsetzten der Finanzhilfe für Gründungsinitiativen behindern das im Grundgesetz verankerte Recht auf Errichtung und Betrieb von Privatschulen. Zudem schränken Vorgaben zu Klassengröße und Zügigkeit sowie eine mögliche Übertragung weiterer Organisationsparameter staatlicher Schulen auf Schulen in freier Trägerschaft deren pädagogische Freiheit ein“, so Büchler weiter. Wenn sich die Rahmenbedingungen für öffentliche Bildungseinrichtungen, also für staatliche und freie Schulen gleichermaßen, durch den Rückgang der Schülerzahlen erschweren, dürfen die Folgen nicht einseitig auf freie Schulen abgewälzt werden. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass Schüler und Eltern Wahlfreiheit haben und, unabhängig von der Schulträgerschaft, dasjenige pädagogische Konzept auswählen können, welches ihren individuellen Vorstellungen am besten entspricht. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. vertritt freie Bildungseinrichtungen im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Zusammen mit den beiden konfessionellen Privatschulverbänden, dem Bund der freien Waldorfschulen und der Vereinigung Deutscher Landerziehungsheime bildet der VDP die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen. Verantwortlich für den Inhalt: Florian Becker, Pressesprecher Pressemitteilung als PDF Schlagworte: Verwaltungshandeln / freier Wettbewerb / Grundgesetz / Wahlfreiheit / freie Bildungsträger /
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